Arzthaftungsrecht / Medizinrecht

Der Begriff Medizinrecht hat sich in der Rechtswissenschaft erst kürzlich etabliert. Zuvor war der Begriff Arztrecht verbreiteter. Das Medizinrecht ist ein Querschnittsfach, das Teilbereiche aus verschiedensten Rechtsgebieten (z.B. Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht) umfasst. Es stellt eine „Zusammenfassung aller Rechtsregeln dar, die sich auf die Berufsausübung durch den Arzt und auf das Verhältnis des Patienten zum Arzt beziehen“.

Einen wichtigen Bereich des Medizinrechts stellt das Recht der Arzthaftung dar, also der strafrechtlichen und zivilrechtlichen Haftung für Behandlungsfehler. Wegen der wechselseitigen Beeinflussung von Medizin und Recht, bereitet die Beurteilung von Behandlungen unter der Fragestellung Behandlungsfehler ja oder nein, Kausalität ja / nein und die Beantwortung der Frage worin eigentlich der Schaden besteht, sowohl Ärzten als auch Juristen erhebliche Probleme und ist als insgesamt nicht einfach zu bezeichnen. Auch wirkt sich bei im Raume stehenden Behandlungsfehlervorwürfen die hohe emotionale Beteiligung von betroffenem Patienten und Behandler erheblich aus. Durch meine Erfahrungen und Kenntnisse in der Medizin biete ich Ihnen im Bereich der Arzthaftung fundiert eine vollumfassende Beratung unter Zugrundlegung meiner spezieller Kenntnisse.