Erbrecht / Vorsorge
Mein Angebot für Sie im Erbrecht und in Vorsorgeangelegenheiten, damit Sie Ihre Zukunft gestalten und diese nicht gestaltet wird:
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
(komplette Vermögens- und Gesundheitsvorsorge für den Krankheitsfall, individuelle General- und Vorsorgevollmachten)
Der Begriff Vorsorge wird in der heutigen Zeit sehr stark mit Begriffen wie Rente, Lebensversicherung assoziiert. Eine materielle Vorbelastung dieses Begriffes ist nicht von der Hand zu weisen.
Trotzdem ist die „rechtliche Vorsorge“ wichtig, wenn Sie auf Selbstbestimmung Wert legen:
Eine Patientenverfügung bietet die Möglichkeit, für den Fall einer später eventuell eintretenden Einwilligungsunfähigkeit, die Vornahme bestimmter medizinischer Maßnahmen zu untersagen oder zu erlauben.
Ziel ist es dabei, dem Willen des Patienten in den Fällen zur Durchsetzung zu verhelfen, in denen er/sie sich nicht mehr äußern kann.
Durch die Kombination mit einer sog. Vorsorgevollmacht kann eine Person des eigenen Vertrauens im Falle einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit anstatt und sofort für den Vollmachtgeber (Patienten) rechtswirksam handeln.
Alternativ zur Vorsorgevollmacht kann auch eine sog. Betreuungsverfügung errichtet werden. In dieser kann eine Vertrauensperson benannt werden, die bei Eintritt der Betreuungsbedürftigkeit nach § 1896 BGB vom Vormundschaftsgericht als zuständiger Betreuer bestellt werden soll.
Ich berate Sie gerne auf diesem Gebiet, so dass die eigenen Wünsche für eine medizinische Behandlung oder ein würdiges Sterben dokumentiert sind und umgesetzt werden können, wenn man selbst zur wirksamen Willensäußerung nicht mehr in der Lage ist.
Beratung von Erblassern in allen Fragen rund um die Vermögensnachfolge
Man ist nie zu jung und nie zu arm, sich Gedanken über den Tod und die Folgen zu machen, da der Tod jeden jederzeit treffen kann.
Leider gibt es häufig unnötigen Streit und böse Überraschungen, weil der letzte Wille nicht oder nicht richtig formuliert wurde.
Dies zu vermeiden und individuelle Vorstellungen zu verwirklichen, ist das Ziel meiner Beratung, die sich u.a. mit folgenden Fragen befaßt:
- Wie sichere ich meinen Ehepartner oder/und meine Kinder ab?
- Wie vermeide ich Pflichtteilsansprüche?
- Brauche ich eine Testamentsvollstreckung?
- Wie bedenke ich Menschen, die für mich gesorgt haben?
- Brauche ich eine Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung?
- Wie halte ich die Erbschaftssteuern gering?
Beratung bei der Erstellung des Testaments
Zunächst wird mit Ihnen das Ziel, was mit dem Nachlass geschehen soll, nach Ihren individuellen Vorgaben herausgearbeitet. Auf der Grundlage des gesetzten Zieles werden dann die geeigneten Formulierungen für das Testament erarbeitet.
Sollte es notwendig sein, berücksichtige ich dabei auch steuerliche Vor- und Nachteile und arbeite auch mit anderen Fachleuten, z.B. Steuerberatern und Notaren, zusammen, damit Ihr Nachlass nach Ihrem Willen mit der individuellen Gestaltung in die richtigen Hände gelangt.
Testamentsvollstreckungen
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist für den Erblasser in dem Fall interessant, wenn er sich nicht sicher ist, dass sein im Testament oder Erbvertrag verfügter letzter Wille später auch so vollzogen wird, wie er es angeordnet hat.
Um dies sicherzustellen, verteilt der Testamentsvollstreckers den Nachlass im Erbfall oder verwaltet diesen für eine festgelegte Zeit. Mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann der Erblasser eine Absicherung seines testamentarischen Willens und – insbesondere bei mehreren Erben – eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses erreichen.
Die Testamentsvollstreckung kann helfen, Ansprüche von Erben und Vermächtnisnehmern zu schützen sowie ungewollte Einflußnahmen „böswilliger“ Erben auf den Nachlass und dessen Auseinandersetzung zu verhindern. Auch kann bei Anordnung andauernder Verwaltung eine Zerschlagung des Nachlasses langfristig verhindert werden, da für die Zeit der andauernden Testamentsvollstreckung für den Erben die Verfügungsgewalt über die Nachlassgegenstände entzogen ist.
Vorweggenommene Erbfolge
Beratung von Erben im Todesfall
Ein Todesfall bringt Trauer, verlangt aber leider auch umgehendes Handeln für den Erben, da er sich plötzlich mit Banken, Versicherungen, dem Finanzamt und ggfs. auch mit Nachlassgläubigern oder einer Erbengemeinschaft konfrontiert sieht. Unzählige Fragen kommen auf Sie zu, bei deren Lösung ich mit einer unabhängigen Beratung und Vertretung rund um den Erbfall Ihnen zur Seite stehe.