Strafrecht

Wie auch immer Sie in die Situation des gegen Sie gerichteten Strafverfahrens geraten sind: Ob Verdächtigungen oder Anschuldigungen ungerechtfertigt sind oder nicht, ist bei Beginn des Strafverfahrens gleich.

Mein Bestreben als Verteidiger ist grundsätzlich, der Unschuldsvermutung zur Geltung zu verhelfen und sicher zu stellen, dass die Beweisführung in einem rechtsstaatlichen und fairen Verfahren abläuft – unter konsequenter Beachtung der Ihnen garantierten Rechte der Strafprozessordnung und der Verfahrensgrundsätze des Strafverfahrens.

Als Strafverteidiger stehe ich Ihnen in einer schwierigen Situation kompetent zur Seite:

Ihre Interessen als Mandant haben stets oberste Priorität für meine Arbeit. Bei der Vorbereitung des Verfahrens und der Hauptverhandlung berate ich mit Ihnen intensiv, ob eine Aussage gemacht werden soll oder nicht.

Das Erarbeiten einer gemeinsamen Verfahrensstrategie im vertrauensvollen Gespräch erfordert gelegentlich aber auch Widerspruch und Überzeugungsarbeit des Anwalts. Die Toleranz des Mandanten ist oft von wesentlicher Bedeutung für den erfolgreichen Ausgangs des Verfahrens.
Nur ein kritischer Berater kann auch ein guter Berater auf dem schwierigen Weg durch das Strafverfahren sein.

Ich entwickle eine Strategie, die Sie durch das Strafverfahren führt, denn als Ihr Verteidiger weiß ich, an welchen Punkten ich ansetze, welche Fragen und Anträge ich stelle, welche Rechtsmittel einzulegen sind.

Meine Herangehensweise ist zwar freundlich im Auftreten, jedoch ergebnisorientiert, verbindlich, wenn nötig auch mit hartem Nachdruck und in der Sache unbequem.
Ich berate, vertrete und verteidige Sie jederzeit engagiert, offensiv und in meinem eigenen Stil.

Wenn Anwälte im Zivilrecht nicht überzeugend arbeiten, stellt der Mandant das in der Regel nur daran fest, dass er den Prozess verliert bzw. am Ende nicht das gewünschte – finanzielle – Ziel durchgesetzt wird.

Arbeitet ein Anwalt im Strafrecht nachlässig und unternimmt nicht alles Erforderliche, trifft das den Mandanten oft deutlich härter, etwa mit einer Freiheitsstrafe. Darüber hinaus  geht es um alle Kosten des Verfahrens und, was oft vergessen wird, auch um die Folgekosten, etwa Schadensersatz oder Kosten der Nebenkläger.

In Strafangelegenheiten zählt am Schluss immer nur eines: Verurteilung, mit den jeweiligen Folgen für Sie, Ihr Ansehen, Ihre Existenz – oder: Ihr Freispruch.

Für Ihre Interessen setze ich mich mit aller Kraft ein.