Verkehrsrecht / Unfallregulierung

  • Unfallregulierung (Sach- und Personenschäden)
  • Bußgeldrecht (Ordnungswidrigkeiten)
  • Verkehrsstrafrecht
  • Fahrerlaubnis-/Führerscheinrecht
  • PKW-Kaufrecht
  • PKW-Leasingrecht
  • Werkstattrecht

Wichtige Information für jeden Unfallgeschädigten:
Wer schuldlos in einen Unfall verwickelt wurde, hat grundsätzlich Anspruch auf einen Rechtsanwalt. Dies gilt auch für Kleinschäden. Die Kosten für den Anwalt muss die Gegenseite bezahlen. Denn der durchschnittliche Autofahrer ist juristischer Laie und weiß gar nicht, worauf er alles Anspruch hat. Bei den Versicherern hingegen sitzen erfahrene Juristen. Zwischen beiden Parteien soll Waffengleichheit herrschen, vgl. Amtsgericht Pforzheim AZ 2 C 590/01